Die einzelnen Schritte der Online Rechtsberatung
Der Weg unserer Online-Rechtsberatung:
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Bitte stellen Sie uns Ihr Anliegen ausführlich unter Verwendung der vorgesehenen Online-Checkliste dar.
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Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, übermitteln Sie uns bitte Ihre Beauftragung schriftlich per E-mail, Brief oder Telefax. Hierdurch entsteht ein verbindliches Mandatsverhältnis; dies bedeutet, dass wir auftragsgemäß die Rechtslage prüfen und Ihnen sodann unsere Einschätzung sowie die gewünschte Empfehlung erteilen werden.
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Zu diesem Zweck werden wir telefonisch oder schriftlich (per E-mail) mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um alle wesentlichen Aspekte von Ihnen zu erfragen. Regelmäßig bevorzugen wir es, ein erstes telefonisches Gespräch mit Ihnen zu führen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Rahmen eines persönlichen Gespräches viele Umstände sichtbar werden, die bei einer rein schriftlichen Korrespondenz nicht erkennbar würden.
Insbesondere bei Erhalt einer Küdigung ist es regelmäßig erforderlich, verschiedene Unterlagen einzusehen, um die rechtlichen Erfolgsaussichten prüfen zu können. Hierfür benötigen wir das Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag nebst Anlagen und etwaigen nachträglichen Ergänzungen, Ihre Gehaltsabrechnungen sowie ggf. bereits ausgesprochene Abmahnungen.
Alle erforderlichen Unterlagen können Sie uns per E-mail, Telefax oder per Post übersenden.
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Sobald uns sämtliche relevanten Schriftstücke und Informationen vorliegen, werden wir Sie ausführlich beraten. Dies kann telefonisch oder schriftlich geschehen.
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Soweit Sie wünschen, dass wir in derselben Angelegenheit weitergehend für Sie tätig werden (z. B. bei Kündigungen in Form einer Aufnahme von Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder einer Einreichung der Kündigungsschutzklage), werden wir dies veranlassen und die entstandene Erstberatungsgebühr mit den weiteren gesetzlichen Gebühren verrechnen.
Besteht kein weiterer Handlungsbedarf und haben wir die mit Ihnen vereinbarte anwaltliche Beratung vollständig erbracht, so werden wir unsere Gebühren gemäß der im Vorfeld getroffenen Vergütungsabrede in Rechnung stellen. Soweit zu Ihren Gunsten eine Rechtsschutzversicherung besteht, erfolgt unsere Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung, so dass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
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