Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich und / oder außergerichtlich.
Dies umfasst insbesondere:
- Kündigungen
- Kündigungsschutzverfahren
- Verhandlung von Abfindungen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Behördliche Verfahren bei besonderem Kündigungsschutz:
- vor dem Integrationsamt / Landschaftsverband
- vor der Bezirksregierung
- Prüfung und Gestaltung von:
- Arbeitsverträgen
- Dienstverträgen
- Aufhebungsverträgen
- Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Gehalt, Prämien, Tantiemen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.
- Verfolgung und Durchsetzung sonstiger Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis, z.B.:
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Ansprüche auf Herausgabe
- Abmahnungen
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten
- Durchführung von Beschlussverfahren
- Beratung und Begleitung bei Interessenausgleich und Sozialplan
- Beratung bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Schnittstellen Arbeitsrecht / Sozialrecht
- Arbeitslosengeld und Sanktionen (Sperrzeit und
Ruhenstatbestände) - Gründungszuschuss
- Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten (Gleichstellungsantrag)
- Arbeitslosengeld und Sanktionen (Sperrzeit und
- Gestaltung des Übergangs vom Berufsleben in die Rente
- u.v.m.
Wir sind berechtigt, Sie vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht zu vertreten.
In dienstvertraglichen Angelegenheiten vertreten wir Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten sowie Oberlandesgerichten.
Zu unserer Tätigkeit gehört die Durchführung aller Klageverfahren, Beschlussverfahren und einstweiliger Verfügungsverfahren (Eilverfahren).